Info: Gemeinde Nußloch
AUSVERKAUFT – Kartenvorverkauf Prunksitzungen 2025
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Halten und Parken an engen Stellen, auf Gehwegen und entgegen der Fahrtrichtung ist verboten
Ab Januar 2025 werden dafür Verwarnungsgelder verhängt
Halten und Parken an engen Stellen, auf Gehwegen und entgegen der Fahrtrichtung ist verboten
Ab Januar 2025 werden dafür Verwarnungsgelder verhängt.
Viele Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß im Ort unterwegs sind, kennen das Problem: Oftmals parken
Autos auf den Gehwegen und es ist zu eng, mit Kinderwagen, Rollator oder einfach für eine Gruppe von
Kindern, daran vorbeizukommen. Fußgänger und Fußgängerinnen sind dann gezwungen, auf die Straße
auszuweichen. Dadurch können gefährliche Situationen für Autofahrer und Fußgänger entstehen.
Bis Ende 2024 wird der Gemeindevollzugsdienst Hinweiszettel an falsch abgestellte Fahrzeuge hinterlegen,
die an engen Stellen, auf Gehwegen oder entgegen der Fahrtrichtung parken. Diese Hinweise erfolgen,
zunächst ohne Verwarnungsgeld. Ab Januar 2025 werden jedoch Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet und entsprechende Verwarnungsgelder verhängt.
In der Vergangenheit wurde das Parken auf Gehwegen geduldet, obwohl es gemäß der StVO schon immer
verboten war. Das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg hat jedoch Gemeinden
und Städten in Baden-Württemberg einen Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten
im ruhenden Verkehr übermittelt. Durch diesen Erlass werden die Kommunen noch mal
ganz klar dazu aufgefordert, entsprechende Verstöße nach der StVO zu ahnden. Die Gemeinde geht diesem
Erlass nach.
Bitte denken Sie daran, dass das ordnungsgemäße Parken ab sofort nicht nur die Verkehrssicherheit
erhöht, sondern auch Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zugutekommt und auch dafür
sorgt, dass Rettungsdienste nicht behindert werden.